Biostoffverordnung (BioStoffV)
Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen, Schutzstufen 1 bis 4
Anforderung
Der Arbeitgeber muss Tätigkeiten so organisieren, dass Beschäftigte geschützt sind, der Zutritt zu Bereichen höherer Schutzstufen beschränkt ist und im Ereignisfall wirksam reagiert werden kann.
Unterstützung durch die App
Der Check-in wird in der App erfasst und kann an eine im Betrieb definierte Bereitschaft gekoppelt werden. Die erfassten Anwesenheiten sind jederzeit abrufbar.